Am Wahltag entscheiden die Sachsen, welche Parteien und welche Kandidaten in den Sächsischen Landtag einziehen.

Gewählt wird in 60 Wahlkreisen. Mit der Wahl der Direktkandidaten aus den Wahlkreisen (Direktstimme) wird gewährleistet, dass alle Regionen Sachsens im Landtag repräsentiert werden. Mindestens 60 weitere Abgeordnete ziehen über die Landesliste (Listenstimme) ins Parlament ein.

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