Wie war das mit der Direkt- und Listenstimme?
Wer darf wählen? Und wie funktioniert die Briefwahl?
Alle Informationen zur Stimmabgabe gibt’s hier!

Alle fünf Jahre wählen die Sachsen die Mitglieder des Landtags. Dabei hat jeder Wähler zwei Stimmen.

In allen 60 Wahlkreisen wird je ein Abgeordneter direkt gewählt. Wie viele der insgesamt 120 Sitze im Parlament eine Partei erhält, entscheidet das Listenstimmenergebnis.

Wer am 1. September 2024 mindestens 18 Jahre alt ist, darf wählen. Die Wahl ist frei, gleich und geheim.