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Wer am Wahltag absehbar verhindert ist, kann seine Stimme zuvor per Briefwahl abgeben.

Als Briefwahl wird die Wahl durch Stimmabgabe zu Hause und der Versand per Post bezeichnet.

Dazu müssen entsprechende Unterlagen beantragt werden.

Wie wird die Briefwahl beantragt?

Mit der Wahlbenachrichtungskarte erhalten alle Wähler auch einen Vordruck zur Beantragung der Briefwahl-Unterlagen.

Dieser Vordruck muss ausgefüllt und unterschrieben per Post an die dort genannte Adresse gesandt werden.

Du kannst die Briefwahl auch online beantragen. Das ist meist etwa ab sechs Wochen vor dem Wahltag möglich. Dazu musst du einfach den entsprechenden Antrag deiner Stadt oder Gemeinde ausfüllen, den du hier findest.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Wer Briefwahl beantragt hat, erhält einen Wahlschein, einen Stimmzettel des Wahlkreises, einen Stimmzettelumschlag, einen Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt zur Briefwahl.

Auf dem Merkblatt ist genau erklärt, welcher Schein in welchen Umschlag gesteckt werden muss – damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.

Zu Hause per Briefwahl abstimmen:

  • auf Stimmzettel die Erst- und Zweitstimme ankreuzen
  • angekreuzten Stimmzettel in blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben
  • eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein unterschreiben
  • roten Umschlag zur Post bringen (innerhalb Deutschlands ohne Porto)

Bis wann sollte der Wahlschein abgeschickt werden?

Der Wahlschein muss der zuständigen Wahlbehörde spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen.

In Deutschland sollte der Wahlbrief daher spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgeschickt werden, damit er rechtzeitig eintrifft.

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